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   OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 2 LB 9/13   

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https://dejure.org/2014,13135
OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 2 LB 9/13 (https://dejure.org/2014,13135)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.05.2014 - 2 LB 9/13 (https://dejure.org/2014,13135)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 2 LB 9/13 (https://dejure.org/2014,13135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 45 BeamtStG, § 9 Abs 1 Nr 1 BhVO SH, § 17 Abs 2 BhVO SH
    Beihilferechtliche Behandlung der Kosten des Voranerkennungsverfahrens; (kein) Anspruch aus der allgemeinen Fürsorgepflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfefähigkeit von Leistungen eines psychologischen Psychotherapeuten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfefähigkeit von Leistungen eines psychologischen Psychotherapeuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12

    Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 2 LB 9/13
    Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch auf volle Kostenübernahme ergibt sich auch nicht aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die ohnehin keine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen im Krankheitsfall verlangt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 - juris Rdnr. 18).

    Dieser Vorschrift liegt der in der bisherigen Rechtsprechung entwickelte Gedanke zugrunde, dass ungeachtet des abschließenden Charakters der Beihilfevorschriften (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 10.6.1999 - 2 C 29.98 -, juris Rdnr. 21) im Ausnahmefall die verfassungsrechtlich verbürgte Fürsorgepflicht unmittelbar Grundlage eines Beihilfeanspruchs sein kann, wenn anderenfalls der Beamtin oder dem Beamten eine auch unter Berücksichtigung des pauschalierenden und typisierenden Charakters der Beihilfevorschriften nicht mehr zumutbare Belastung abverlangt würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.6.1985 - 6 C 24.84 -, E 71, 342, 353) und die Ablehnung der Beihilfe die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.6.1999 - 2 C 29.98 -, juris Rdnr. 22, u. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 - juris Rdnr. 21).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 2 LB 9/13
    Denn bei der Beihilfe im Krankheitsfall handelt es sich nicht um eine Alimentationsleistung, sondern um eine fürsorgebedingte Hilfeleistung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 15.4.2014 - 2 LA 3/14 - mit Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 3.7.2003 - 2 C 36.02 -, juris Rdnr. 23).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98

    Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 2 LB 9/13
    Dieser Vorschrift liegt der in der bisherigen Rechtsprechung entwickelte Gedanke zugrunde, dass ungeachtet des abschließenden Charakters der Beihilfevorschriften (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 10.6.1999 - 2 C 29.98 -, juris Rdnr. 21) im Ausnahmefall die verfassungsrechtlich verbürgte Fürsorgepflicht unmittelbar Grundlage eines Beihilfeanspruchs sein kann, wenn anderenfalls der Beamtin oder dem Beamten eine auch unter Berücksichtigung des pauschalierenden und typisierenden Charakters der Beihilfevorschriften nicht mehr zumutbare Belastung abverlangt würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.6.1985 - 6 C 24.84 -, E 71, 342, 353) und die Ablehnung der Beihilfe die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.6.1999 - 2 C 29.98 -, juris Rdnr. 22, u. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 - juris Rdnr. 21).
  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 2 LB 9/13
    Dieser Vorschrift liegt der in der bisherigen Rechtsprechung entwickelte Gedanke zugrunde, dass ungeachtet des abschließenden Charakters der Beihilfevorschriften (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 10.6.1999 - 2 C 29.98 -, juris Rdnr. 21) im Ausnahmefall die verfassungsrechtlich verbürgte Fürsorgepflicht unmittelbar Grundlage eines Beihilfeanspruchs sein kann, wenn anderenfalls der Beamtin oder dem Beamten eine auch unter Berücksichtigung des pauschalierenden und typisierenden Charakters der Beihilfevorschriften nicht mehr zumutbare Belastung abverlangt würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.6.1985 - 6 C 24.84 -, E 71, 342, 353) und die Ablehnung der Beihilfe die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.6.1999 - 2 C 29.98 -, juris Rdnr. 22, u. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 - juris Rdnr. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2014 - 2 LA 3/14

    (Keine) Kürzung des beihilferechtlichen Selbstbehalts bei Kürzung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 2 LB 9/13
    Denn bei der Beihilfe im Krankheitsfall handelt es sich nicht um eine Alimentationsleistung, sondern um eine fürsorgebedingte Hilfeleistung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 15.4.2014 - 2 LA 3/14 - mit Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 3.7.2003 - 2 C 36.02 -, juris Rdnr. 23).
  • VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15

    Beihilfe für den Aufenthalt in einer Demenzwohngruppe

    Dieser Vorschrift liegt der in der bisherigen Rechtsprechung entwickelte Gedanke zugrunde, dass ungeachtet des abschließenden Charakters der Beihilfevorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.06.1999 - 2 C 29.98, Rn. 21 - Juris) im Ausnahmefall die verfassungsrechtlich verbürgte Fürsorgepflicht unmittelbar Grundlage eines Beihilfeanspruchs sein kann, wenn anderenfalls der Beamtin oder dem Beamten eine auch unter Berücksichtigung des pauschalierenden und typisierenden Charakters der Beihilfevorschriften nicht mehr zumutbare Belastung abverlangt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1985 - 6 C 24.84, Rn. 20 - Juris) und die Ablehnung der Beihilfe die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.6.1999 - 2 C 29.98, Rn. 22; Urteil vom 13.12.2012 - 5 C 3.12, Rn. 21 - Juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.05.2014 - 2 LB 9/13, Rn. 25 - Juris).
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